Das Niveau der gesetzlichen Rente wird sich in
den nächsten Jahrzehnten immer weiter verringern,
so dass jeder rechtzeitig mit freiwilliger Alters-
vorsorge etwas dagegen tun sollte. Das Rentenniveau
wird 2030 nach heutigen Schätzungen nur noch
für die Grundabsicherung im Alter reichen,
was gleichzeitig Altersarmut bedeutet. Eine sehr
gute Möglichkeit der privaten Altersvorsorge
ist die Riester Rente, wo das Eigenmitteln und mit
staatlichen Zuschüssen erfolgen kann. Den dazu
notwendigen zertifi- zierten Vertrag können
alle Arbeitnehmer, Beamte, Eltern im Erziehungs-
urlaub, oder auch Arbeitslose abschließen.
Etwa 11 Millionen haben davon schon Gebrauch gemacht.
Ein Riester Vertrag kann als Fond, Banksparvertrag
oder auch zur Finan- zierung des eigenen Hauses,
oder der selbst bewohnten Eigentums- wohnung (Wohn
Riester), abgeschlossen werden. Auch schon länger
bestehende Riester-Verträge können zu
Wohn-Riester umgewandelt werden. Mindestens 4 %
des Bruttogehaltes sollten im Jahr in den Riester
Vertrag eingezahlt werden. Vom Staat gibt es für
den Vertragsinhaber bis zu 154 Euro, bei Ehepaaren
bis zu 308 Euro Förderung. Zusätzlich
gibt es für jedes Kind bis zu 185 Euro und
wenn es 2008, oder später geboren ist sogar
bis zu 300 Euro. Für eine Familie mit 2 Kindern
kann dann die Förderung bis zu 793 Euro oder
auch mehr betragen. Zu beachten ist, dass die Riester
Förderung nicht automatisch gezahlt wird, sondern
sie muss jährlich über die Steuererklärung
beantragt werden. Mit der Eintragung eines entsprechenden
Freibetrages kann auch eine Vorfinanzierung erfolgen.
Riester Verträge sind auch für Geringverdiener
möglich, wobei die Mindest- einzahlung 60 Euro
betragen muss. Wenn es im vereinbarten Vertrags-
zeitraum finanzielle Probleme gibt, können
die Einzahlungen auch zeitweise verringert, oder
ausgesetzt werden, wobei dann natürlich auch
die Förderung geringer wird, oder weg fällt.
Die zertifizierten Riester Verträge werden
bei Harz IV nicht als Vermögen angerechnet
und sind auch bei Insolvenz nicht angreifbar.
Die Vertragslaufzeit kann so gewählt werden,
dass eine Rentenzahlung unabhängig von gesetzlichen
Regelungen mit 60 Jahren beginnt und lebenslang
gezahlt wird. Nicht möglich ist die Auszahlung
in einer Summe. Die laufende Rentenzahlung wird
mit der gesetzlichen Rente zusammen- gezählt
und kann steuerpflichtig werden.
Wird der Riester-Vertrag zur Finanzierung einer
selbst genutzten Immobilie verwendet, dann erfolgt
im Rentenalter eine sogenannte "Nachgelagerte
Besteuerung".