Wer im Rentenalter seinen Lebensstandard halten möchte,
der kann sich nicht mehr nur auf die staatliche Rente
verlassen. Nur wer schon als junger Mensch auf Konsum
verzichtet, wird im Alter auch niveauvoll leben können.
Die Hauptgründe für das Sinken des Rentenniveaus
sind die gestiegene Lebenserwartung der Menschen,
zu wenig geborene Kinder und die immer noch sehr hohen
Arbeitslosenzahlen. Experten haben errechnet, dass
die staatliche Rente bis 2030 auf 60 % vom heutigen
Niveau sinken kann. Nur mit rechtzeitiger freiwilliger
Altersvorsorge kann jeder dieser Entwicklung entgegen
steuern. Die heutige Altersvorsorge sollte mehrere
Standbeine haben.
Eine wichtige Säule kann dabei der rechtzeitige
Abschluss einer privaten Rentenversicherung sein.
Eigentlich ist sie überhaupt keine Versicherung,
sondern eine reine Geldanlage, weil kein Risiko abgesichert
wird. Mit einem Vertragsabschluß wird die Laufzeit
festgelegt und der Versicherungs- nehmer zahlt entweder
eine bestimmte Summe sofort, oder regelmäßige
Beiträge in den Vertrag ein. Nach Vertragsablauf
gibt es entweder eine lebenslange monatliche Rente,
oder eine Einmalzahlung.
Die Höhe der Rente, bzw. der Einmalzahlung ist
abhängig von der Vertragslaufzeit, den eingezahlten
Beträgen, den Überschuss, den der Versicherer
erwirtschaftet und den sonstigen Versicherungsbedingungen.
Jede private Rentenversicherung besteht aus zwei Teilen,
der garantierten Rente und der Überschussrente.
Bei der Auszahlung gibt es neue Regelunge der Besteuerung
der Renten- versicherungen. Alle Verträge, die
bis zum 31.12.2004 mit einer Laufzeit über 12
Jahre abgeschlossen wurden sind steuerfrei. Danach
abge- schlossene Verträge, die mindestens 12
Jahre laufen werden teilweise besteuert und Verträge
mit einer Laufzeit unter 12 Jahre müssen voll
versteuert werden.
Die Vertragslaufzeit der privaten Rentenversicherung
kann so gewählt werden, dass die Auszahlung unabhängig
von staatlichen Regelungen zum Beispiel mit 60 Jahren
beginnt. Besonders für Berufsgruppen mit schwerer
körperlicher Arbeit, oder auch bei Arbeitslosigkeit
ab 55 Jahren kann das eine gute Absicherung sein,
wenn keine Arbeit, oder nur noch Teilbeschäftigung
gefunden wird.
Bei einer Harz IV Beantragung kann die private Rentenversicherung
auf das Vermögen angerechnet werden.