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Lebensversicherung
beleihen - Unser Tipp:
Eine von verschiedenen interessanten
Möglichkeiten, eine Immobilie zu finanzieren,
ist die Beleihung einer Lebensversicherung. Bei dieser
Kreditart sind jedoch als Beleihungsgrundlage Lebensversicherungen,
die nur bei Eintritt des Todes fällig werden,
also Risikolebensversicherungen, ausgeschlossen.
Beleihungsgrundlage können demnach
nur solche Lebensversicherungen sein, bei denen der
Versicherungsnehmer nach Ablauf der Vertragsdauer
tatsächlich den vereinbarten Versicherungsbetrag
zum Auszahlungstermin ausgezahlt bekommt. Dem Versicherungsnehmer
wird also im Voraus den Betrag, der ihm erst zu einem
bestimmten Zeitpunkt zustehen wird, zur Verfügung
gestellt. Das ist besonders interessant für den
Kreditgeber, in der Regel ist es die Versicherungsgesellschaft,
mit der die Lebensversicherung abgeschlossen wurde,
denn er geht im Gegensatz zu anderen Kreditformen
bei einem Policendarlehen keinerlei Kreditrisiko ein
und erhält für die Kreditvergabe einen sicheren
Zinsertrag.
Für die Höhe eines Policendarlehens
sind sowohl vom Gesetzgeber als auch durch den Versicherungsvertrag
zur Lebensversicherung klare Richtlinien vor gegeben.
Der sogenannte Rückkaufswert der Lebensver- sicherung
bildet die Grundlage zur Vergabe eines Policendarlehens.
Dieser Rückkaufswert errechnet sich laut Gesetzgeber
auf der Grundlage der Beitragskalkulation und dem
Deckungskapital der Versicherung. Dieser Betrag ergibt
sich auch unter Berücksichtigung des Zeitfaktors,
bei dem sämtliche noch zu zahlenden Versicherungsbeiträge,
die daraus resultierenden Zinserträge und weitere
aus dem Lebensversicherungs- vertrag abgeleitete Zuflüsse
in den bei Fälligkeit auszuzahlenden Lebensversicherungsbetrag
einbezogen werden.
In den Vertragsbedingungen zur Lebensversicherung
können vom Versicherungsgeber, also der Versicherungsgesellschaft,
mit der die Lebensversicherung abgeschlossen wird,
noch weitere Regelungen über den Rückkaufswert
als Grundlage eines Policendarlehens vereinbart sein.
Grundsätzlich ist es auch möglich, fondsgebundende
Lebensversicherungen in Form eines Policendarlehens
zu beleihen. Hier sind aber besondere Bedingungen
zu berücksichtigen, wie z. B. die Berücksichtigung
der Behandlung der Ausschüttungen der beliehenen
Aneile für die Laufzeit des Policendarlehens.
Der Einsatz eines
Policendarlehens wird unter bestimmten Voraussetzungen
zur Absicherung eines Immobilienerwerbs interessant.
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