Lebensversicherung
beleihen - Unser Tipp:
Eine von verschiedenen interessanten
Möglichkeiten, eine Immobilie zu finanzieren,
ist die Beleihung einer Lebensversicherung. Bei
dieser Kreditart sind jedoch als Beleihungsgrundlage
Lebensversicherungen, die nur bei Eintritt des Todes
fällig werden, also Risikolebensversicherungen,
ausgeschlossen.
Beleihungsgrundlage können
demnach nur solche Lebensversicherungen sein, bei
denen der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Vertragsdauer
tatsächlich den vereinbarten Versicherungsbetrag
zum Auszahlungstermin ausgezahlt bekommt. Dem Versicherungsnehmer
wird also im Voraus den Betrag, der ihm erst zu
einem bestimmten Zeitpunkt zustehen wird, zur Verfügung
gestellt. Das ist besonders interessant für
den Kreditgeber, in der Regel ist es die Versicherungsgesellschaft,
mit der die Lebens- versicherung abgeschlossen wurde,
denn er geht im Gegensatz zu anderen Kreditformen
bei einem Policendarlehen keinerlei Kreditrisiko
ein und erhält für die Kreditvergabe einen
sicheren Zinsertrag.
Für die Höhe eines Policendarlehens
sind sowohl vom Gesetzgeber als auch durch den Versicherungsvertrag
zur Lebensversicherung klare Richt- linien vor gegeben.
Der sogenannte Rückkaufswert der Lebensver-
sicherung bildet die Grundlage zur Vergabe eines
Policendarlehens. Dieser Rückkaufswert errechnet
sich laut Gesetzgeber auf der Grundlage der Beitragskalkulation
und dem Deckungskapital der Versicherung. Dieser
Betrag ergibt sich auch unter Berücksichtigung
des Zeitfaktors, bei dem sämtliche noch zu
zahlenden Versicherungsbeiträge, die daraus
resultierenden Zinserträge und weitere aus
dem Lebensversicherungs- vertrag abgeleitete Zuflüsse
in den bei Fälligkeit auszuzahlenden Lebens-
versicherungsbetrag einbezogen werden.
In den Vertragsbedingungen zur
Lebensversicherung können vom Versicherungsgeber,
also der Versicherungsgesellschaft, mit der die
Lebensversicherung abgeschlossen wird, noch weitere
Regelungen über den Rückkaufswert als
Grundlage eines Policendarlehens vereinbart sein.
Grundsätzlich ist es auch möglich, fondsgebundende
Lebensversicher- ungen in Form eines Policendarlehens
zu beleihen. Hier sind aber besondere Bedingungen
zu berücksichtigen, wie z. B. die Berücksichtigung
der Behandlung der Ausschüttungen der beliehenen
Aneile für die Laufzeit des Policendarlehens.
Der Einsatz eines Policendarlehens wird unter bestimmten
Voraussetz- ungen zur Absicherung eines Immobilienerwerbs
interessant.